Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat seit dem 1. November 2020 seinen festen Platz im Regelwerk. Es setzt den Rahmen für die energetischen Vorgaben an Gebäude.

Die Kernpunkte des Gesetzes sind:
- Konkrete Richtlinien, vor allem bezogen auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard eines Gebäudes.
- Festgelegte Sanierungspflichten beim Kauf eines Bestandsgebäudes.
- Vorgegebene Anteile regenerativer Energien beim Neubau.
- Es hat die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst oder teilweise zusammengefasst.
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes 2024: Fokus auf Heizungsanlagen
Mit dem 1. Januar 2024 tritt eine Novelle des Gesetzes in Kraft. Besonders der Kauf und Tausch von Heizungsanlagen stehen hier im Fokus. Daher wird das GEG oft als “Heizungsgesetz” bezeichnet. Weiterführende Informationen zum GEG sind beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhältlich.
Kernanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Gebäudetechnik
Die Anforderungen des GEG betreffen hauptsächlich die Heizungstechnik und Wärmedämmung eines Gebäudes. Auch Klimatechnik und Hitzeschutzmaßnahmen sind Gegenstand des Gesetzes.
Energiehaushaltbewertung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes
Der Energiehaushalt eines Gebäudes wird dabei umfassend bewertet. Hier fließen Werte für Raumheizung, -kühlung, Stromverbrauch, Warmwassererzeugung und Luftaustausch ein. Die Berechnung der energetischen Standards erfolgt über verschiedene Verfahren, bezogen auf:
- Primärenergie: den gesamten Energiebereitstellungsprozess.
- Endenergie: die dem Gebäude zugeführte Energie.
- Nutzenergie: die im Gebäude tatsächlich verwendete Energie.
- Diese Werte werden zur Klassifizierung des Gebäudes herangezogen.
Für Neubauten legt das GEG umfangreiche Anforderungen an ihre Energieeffizienz fest. Aktuell müssen Neubauten den Standard eines Effizienzhauses 55 erfüllen. Bauherren haben die Freiheit, den besten Weg zur Erreichung dieses Standards zu wählen.
Die Schlüsselvorgaben umfassen:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf darf 55 Prozent des Referenzgebäudes nicht überschreiten.
- Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf maximal das 1,0-fache des Referenzgebäudes betragen.
- Ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die GEG-Novelle 2024 zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern. Ab 1. Januar 2024 müssen in Neubauten eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Verschiedene Technologien kommen hier in Frage.
Im dynamischen Kontext der Architektur stellt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine wesentliche Schnittstelle zwischen Entwurf und Regulierung dar. Doch die Navigation durch den Dschungel der Regulierungen kann entmutigend sein. Hier kommt Luccid ins Spiel. Luccid ist Ihr digitaler Partner, um die relevanten Codes und lokalen Vorschriften zu verstehen und anzuwenden, die speziell auf Ihr Projekt zugeschnitten sind. Mit einem Klick nimmt Ihnen unser KI-Assistent die Belastung ab und bringt die relevanten Informationen auf eine leicht verständliche und handhabbare Weise zusammen.

Integration des Gebäudeenergiegesetzes in den Architektur-Workflow durch Luccid
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Finanzielle Unterstützung gemäß Gebäudeenergiegesetz für energetische Sanierungen
Die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen ist ein zentrales Element zur Umsetzung der Ziele des Gebäudeenergiegesetzes. Diese Förderungen werden jedoch nicht direkt im Gebäudeenergiegesetz festgelegt, sondern in den Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) geregelt. Aktuell (Stand: Oktober 2023) befindet sich eine Förderungsrichtlinie in der Endabstimmung, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Januar 2024 starten soll.
Detailblick: Förderungsstrukturen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes
Zentraler Bestandteil der Förderung ist ein Sockelbetrag von 30 Prozent, der für förderfähige Maßnahmen gewährt wird. Zusätzlich zu dieser Grundförderung sind weitere, gestaffelte Fördermittel im Gespräch, welche die maximale Förderung auf bis zu 75 Prozent erhöhen können. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf maximal 30.000 Euro begrenzt, was einem höchstmöglichen Förderbetrag von 22.500 Euro entspricht. Hier ein detaillierter Überblick über die geplanten Fördermöglichkeiten:
- Maximal förderfähige Investitionskosten: Bis zu 30.000 Euro können für den Einbau von Heizungssystemen mit erneuerbarer Energie (wie Wärmepumpen, Biomasse, Pellets, Solarthermie, Gasheizungen mit grünem Wasserstoff, etc.) gefördert werden.
- Basisförderung: Ein Zuschuss von 30 Prozent wird unabhängig vom Einkommen gewährt.
- Einkommensabhängiger Bonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 Euro können einen zusätzlichen Zuschuss von 30 Prozent erhalten.
- Geschwindigkeits-Bonus: Wer vor der offiziellen Wärmeplanung der jeweiligen Kommune auf umweltfreundliche Heizsysteme umsteigt, kann in den Jahren 2024 und 2025 einen zusätzlichen Bonus von bis zu 25 Prozent erhalten. Dieser “Speed-Bonus” soll in den Jahren 2026 und 2027 jeweils um fünf Prozent und danach jährlich um drei Prozent reduziert werden.
- Förderhöchstgrenze: Die maximale Fördersumme liegt bei 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Fördermaßnahmen zur Unterstützung des Gebäudeenergiegesetzes und Klimazielerreichung
Durch diese Förderungen soll der Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme finanziell attraktiver gestaltet und somit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Dabei wird eine effiziente Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes unterstützt, die sowohl den Anforderungen der Energieeffizienz als auch den finanziellen Möglichkeiten der Bauherren und Hausbesitzer Rechnung trägt.
Das Gebäudeenergiegesetz als Wegbereiter für energetische Optimierung
Das Gebäudeenergiegesetz stellt somit eine zentrale Regelung dar, die den Weg für energieeffiziente Gebäude und innovative Heizungstechnologien ebnet. Es leitet eine Ära der energetischen Optimierung ein, die sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude von Bedeutung ist.
Bürokratievereinfachung und Projektunterstützung durch Luccid gemäß Gebäudeenergiegesetz
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